Mietausfallversicherung
Mietausfälle können vor allem für private Vermieter, die auf die laufenden Einnahmen aus dem Mietverhältnis angewiesen sind, existenzielle Probleme verursachen. Dabei können die Gründe für einen Ausfall der Forderungen aus einem Mietverhältnis durchaus vielfältig sein. Dazu gehören nicht nur die fehlende Bonität eines Mieters oder dessen mitunter boshafte Weigerung, Miete zu zahlen (z.B. Mietnomaden). Auch durch Gebäudeschäden, beispielsweise aufgrund von äußeren Umständen wie Sturm, Feuer, Hagel oder auslaufendes Leitungswasser kann sich ein Recht des Mieters auf Mietminderung ergeben, was für den Vermieter nicht nur die Kosten zur Schadensbehebung sondern eben auch Mietausfälle zur Folge hat.
Herkömmliche Versicherungen für Mietausfall
Gegen Mietausfälle kann man sich nur teilweise absichern. Schäden an Gebäuden sind zwar in der Regel durch normale Policen abgedeckt. Die Folgeschäden (Mietminderungen, Mietausfälle) jedoch werden in der Regel dabei nicht berücksichtigt.
Bei manchen Wohngebäudeversicherungen ist die Erstattung von Mietausfällen im Anschluss an Gebäudeschäden enthalten. Allerdings sind auch hier die Voraussetzungen und Maximalgrenzen zu beachten.
Factoring
Mietausfälle durch säumige oder bösartige Mieter können zwar durch das sog. Factoring abgesichert werden, bei dem die Ansprüche auf die ausstehenden Mietzahlungen (meist für weit unter dem Nominalwert) mit dem Ausfallrisiko an externe Factoring-Unternehmen abgetreten werden. Allerdings lohnt sich das Factoring gerade für kleinere, private Vermieter wegen des verhältnismäßig hohen Aufwands nur selten.
Mietausfallversicherungen und Mietnomadenversicherungen
Versicherer haben diese Lücke erkannt und bieten mit einer sog. Mietausfallversicherung (oft als Teilleistungen in einer Mietnomadenversicherung enthalten) maßgeschneiderte Lösungen zur Absicherung gegen den – trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht seltenen – Fall von Mietausfällen durch säumige oder bösartige Mieter.
Versicherungen im Vergleich
Leistungen / Anbieter | R + V | Rhion | vermietsicher | Rheinland |
Übernahme nicht gezahlter Miete / Mietnebenkosten | / 1 | / 2 | / | 3 |
Nutzungsentgelt nach Beendigung des Mietvertrags | ||||
Kosten für die Ermittlung des Schadens | ||||
Kosten für Renovierung (nicht nach normalem Verschleiß) | ||||
Kostenersatz für Reparatur oder Ersatz zerstörter, beschädigter oder entwendeter Gegenstände des Vermieters | ||||
Entgangene Mieteinnahmen für die Zeit der Renovierung | 1 | 4 | ||
Kosten für Entrümpelung der Wohnung | ||||
Reinigungskosten, Desinfektion | ||||
Ungezieferbefall | ||||
Dekontamination bei behördlicher Anordnung | ||||
Leistungen / Anbieter | R + V | Rhion | vermietsicher | Rheinland |
Kein Anspruch auf Vollständigkeit; Stand: 04.2017; alle Angaben ohne Gewähr.
1 insgesamt für maximal 3 Monate
2 für 6 oder 12 Monate wählbar, nach Aufbrauch der Kaution
3 insgesamt für 6-12 Monate je nach Vertragswahl, wonach sich auch die Kosten richten.
4 Übernahme von bis zu 2 Monatsmieten während Instandsetzungsphase der Immobilie.