Regierung beschließt Mietrechtsreform: Vermieterrechte gestärkt

Bundesregierung stärkt die Vermieterrechte
Die deutsche Bundesregierung hat eine grundlegende Reform des Mietrechts beschlossen. Neben weitgehenden Regelungen zur energetischen Sanierung von Wohnraum wurden sind neue Regelungen beschlossen worden, die das Vorgehen gegen Mietnomaden erleichtern sollen. Auf diesem Wege soll laut Ministerium vor allem Kleinvermietern geholfen werden.

Weitere Links zur Mietrechtsreform der Bundesregierung:

3 Kommentare

  1. Auch die Regeln für säumige Mieter werden mit der Novelle verschärft. Liegen Mieter und Vermieter im Streit, kann das Gericht künftig verlangen, dass die säumige Miete bis zur Klärung der Streitfragen hinterlegt wird.
    Entschuldigung liebe Politiker, aber mit wem haben wir denn die meisten und häufigsten Probleme? Es sind i.d.Regel doch die Hartz4 Empfänger oder wie in meinem Fall wird der Mieter vom LWL unterstützt bzw. von dort die Miete bezahlt…..glauben Sie wirklich dass diese Personen das Geld an der Seite liegen haben um es bei Gericht zu hinterlegen ???? NEIN sie haben die zweckgebundene Miete einfach ausgegeben. Der LWL kann angeblich nur die zukünftige Miete einbehalten. Und kommen sie mir bitte nicht mit: er kann die Miete mit seiner Genehmigung also Unterschrift an den Vermieter zahlen lassen…diese Unterschrift ist das Papier nicht wert auf dem es steht, denn er kann alles am nächsten Tag tel. widerrufen…. Also, mal wieder wie so oft, eine O Nr. der Politik. Wir Vermieter stehen mal wieder dumm daher, trotz Räumungsklage u.d.gl. müssen wir mit anschauen wie der säumige Mieter
    3 Wochen im Pazifik Urlaub machen kann….Super toll

  2. Wie soll das gehen, dass ein säumiger Mieter die Miete bei einem Gericht hinterlegt, wenn, wie in meinem Fall die liebe Mietnomadin seit 3 Monaten die Miete nur tröpfchenweise bezahlt und September, Oktober und November überhaupt nichts bezahlt hat. Außerdem kommt erschwerend hinzu, dass meine Mieterin bei der Polizei als Betrügerin in mehr als 2 duzend Fällen bekannt ist u.a. auch eine Räumungsklage und Zwangsräumung und ich leider nur den Weg der Räumungsklage und Zwangsräumung habe. Leider muss ich dann zu den bereits fehlenden € 10.000 aus Miete und Kaution nochmals soviel in die Hand nehmen, damit ich meine Wohnung vielleicht in einem oder zwei Jahren wieder an jemanden anderes vermieten kann. Wofür müssen die so oder so überlasteten Gerichte nochmals feststellen, dass es sich um eine Mietnomadin handelt und darüber befinden, ob die Klage überhaupt rechtens ist und kein persönlicher Härtefall der Mietnomadin vorliegt. Die Dame lebt auf sehr großem Fuß und hat sehr teure Hobby´s, aber bezahlt mir keine Miete.
    Ich bin begeistert, wenn es nach unseren Politikern geht, Wohnraum zu schaffen. Sorry, aber ich habe die Nase gestrichen voll als Vermieter bei derartiger Gesetzeslage zu sein.
    Wo ist hier die Politik, um solch professionellen Betrügern endlich das Handwerk zu legen.

  3. Warum muss ich als Vermieter 5.000,– € bei Gericht hinterlegen, damit die Wohnung durch den Gerichtsvollzieher zwangsgeräumt werden kann, wenn dann der Termin, für den ich das Geld hinterlegt hatte, durch den Gerichtsvollzieher nicht stattfindet, weil der Mieter auf einmal noch keine Wohnung hat, trotzdem er hierfür über ein Jahr Zeit hatte und mich immer wieder schamlos belogen hat, warum er nicht auszieht. Miete wurde auch immer sehr unpünktlich gezahlt und seit meiner Räumungsklage überhaupt nicht mehr. Woher soll ich als Kleinvermieter das Geld hernehmen, um eine völlig verdreckte Wohnung wieder herzurichten, damit ich diese überhaupt wieder vermieten kann. Trotzdem im Urteil stand, dass er keine Räumungsfrist mehr bekommt, ist dies jetzt doch auf einmal der Fall und ich sitz auf meinen Kosten und zusätzlich noch von der Hinterlegung auf 5.000,– €, die nach meiner Meinung völlig unnötig waren, da ja doch eine Verlängerung des Mietverhältnisses ansteht und der Gerichtsvollzieher keine schon angekündigte Zwangsräumung vorgenommen hat. Ich bin selber nur Rentnerin und zudem noch schwer erkrankt, so dass mich sowohl die Nichtzahlung der Miete sowie auch die Hinterlegung in nicht unbeträchtlicher Höhe in eine finanzielle Notlage bringen, da ich ja auch hohe Kosten durch meine Krankheit habe und die Hauskosten ja auch von mir alleine jetzt beglichen werden müssen, da dieser Herr auch die Nebenkosten nicht beglichen hat. Kann man dann noch davon ausgehen, dass die Regierung die Vermieterrechte gestärkt hat. Es ist doch überall so, dass gerade in Großstädten absoluter Wohnungsmangel herrscht oder die Mieten nicht mehr bezahlbar sind. Aber wenn man als Vermieter so etwas erlebt wird, wenn hier nicht endlich wirklich von der Regierung etwas getan wird, der Wohnungsmangel noch größer werden. Ich selbst habe keine Lust mehr, meine Wohnung, die vollständig saniert wurde und es sich um einen Erstbezug nach Sanierung handelte (Einbauküche mit 90-er Ceranfeld, großem Kühlschrank mit Kühlfach, autarken Backofen, Geschirrspüler. Lampen in sämtlichen Räumen und Badeinrichtung) wieder zu vermieten. Die Sanierung hat viel Geld gekostet und die Kredite muss ich noch abbezahlen. Hilft mir die Regierung in solch einem Fall?

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