Urteile des BGH: Mietnomaden kann man loswerden

Urteile des BGH zum Thema Mietnomaden
Der Bundesgerichtshof hat in verschiedenen Urteilen (u.a. Aktenzeichen VIII ZR 96/09, VIII ZR 6/04 und XII 137/07) die Rechte des Vermieters bei längeren Mietrückständen und anderen Fällen von Mietnomaden gestärkt. Dass das Gericht diese Tendenz über viele Jahre beibehält, untermauert die Forderung der Opposition nach einer Überarbeitung der geltenden Regelungen zum Vermieterschutz.

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